Seit 10. November 2006 gelten neue Richtlinien für Geschäftsbriefe per E-Mail. Kurz gesagt alle Angaben auf Ihrem Briefpapier (meistens in der Fusszeile) müssen nun in jeden Geschäftbrief und dazu gehören auch E-Mails. Ein Anhang in der E-Mail wir nicht genügen, da dieser unter Umständen nicht auf jedem System geöffnet werden kann.
Bei Nichtbeachtung droht ein Zwangsgeld von bis zu 5000 € und das Risiko einer Abmahnung durch Wettbewerber, wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht. Dies ergibt sich unmittelbar aus dem geänderten Wortlaut der Paragraphen 37a im Handelsgesetzbuch, 80 Abs. 1 S. 1 im Aktiengesetz sowie 35a Abs. 1 S. 1 im GmbH-Gesetz.
Eine gute Zusammenfassung, was in Ihren Geschäftsbrief muss, finden Sie auf den Seiten der Handelskammer Hamburg.



















