In einem Artikel vom 30.01.2007 bei heise.de sorgten einige Behauptungen für Verwirrung. Mittlerweile hat heise.de die Behauptungen für schlichtweg falsch erklärt. Es ging dabei um Datenschutzbestimmungen auf Webseiten und eine befürchtete Abmahnwelle. Fakt ist, dass bestehende Datenschutzbestimmungen nicht geändert werden müssen, sofern Sie auch dem alten Telemediengesetz entsprochen haben.
Webseiten die bisher keine Datenschutzerklärung brauchten, können sich diese auch nach wie vor sparen, rein rechtlich gesehen. Als vertrauensbildende Maßnahme sicherlich nicht falsch.
Die Kanzlei Dr. Bahr hat eine sehr gute Zusammenstellung zum Thema Telemediengesetz veröffentlicht, die ich allen Lesern ans Herz legen möchte. Einfach geschrieben und gut strukturiert. Nehmen Sie sich die Zeit:
13 Fragen zum Telemediengesetz
Tags: Recht, Telemediengesetz



















