Seit einiger Zeit sieht man in E-Mail Signaturen den Hinweis auf die Vetraulichkeit der Daten. Dass die Informationen rechtlich geschützt seien und eine Weitergabe nicht gestattet ist. Das Handelsblatt versucht in einem Artikel vom 20.Februar (Seite 28) die rechtliche Relevanz solcher Disclaimer zu erklären: Es gibt sie nicht. Wer vertrauliche Daten von Geschäftspartnern irrtümlicherweise weiterleitet oder an unbefugte Dritte weitergibt, haftet entsprechend dafür. Der Disclaimer kann in solchen Fällen noch so lang sein, vor Gericht findet er keine Beachtung.
Die einzige Wirkung solcher Worte sind eher abschreckender Art. Offiziell klingende Formulierungen verleiten vielleicht den irrtümlichen Empfänger die Mail wirklich zu löschen und alles ganz schnell zu vergessen.
Der Jurist Oliver Causse hat auf seiner Seite angstklauseln.de weitere Informationen zum Thema.
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[...] Gerüchteküchevernichter 2: Ich hab da nichts von Disclaimern gelesen. Siehe auch Sinn und Unsinn von Disclaimern. [...]