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Justiz kann die eigenen Gesetze nicht einhalten

Wir haben hier bereits über die seltsamen Urteile zum Widerrufsrecht für gewerbliche Ebay Versteigerungen berichtet. Zusammengefasst geht es darum, dass eine im Angebotstext formulierte Widerrufsbelehrung nicht rechtsgültig ist, da sie nicht in schriftlicher Form zugestellt wurde. Also hat ein ebay Käufer bei einem Händler fast automatisch 4 Wochen Rückgaberecht. Über diese Abmahnfalle ist nun selbst die Justiz Sachsen Anhalt gestolpert.

Die Landeskassen sollten unter anderem mit der Versteigerung eines Ringes durch die Magdeburger Staatsanwaltschaft, der von Drogengeldern gekauft wurde, aufgebessert werden. In den Angebotstext wurde die Widerrufsbelehrung aufgenommen wie sie für nicht-private Händler als Mustertext vom Bundesjustizministeriums höchstpersönlich vorgeschlagen wird.

Genau diese Widerrufsbelehrung wird aber von vielen Gerichten als gesetzeswidrig angesehen und wurde daher bereits viele Male abgemahnt. Die Juristen beim Verband der Internet-Händler IEBA (International E-Business Association) entdeckten die Auktion und schickten sogleich als Protestaktion eine Abmahnung an die Magdeburger Staatsanwaltschaft. Die IEBA setzt versucht schon lange auf die realitätsfernen und komplizierten Gesetze im E-Commerce Bereich hinzuweisen.

Folgende Vorwürfe macht der IEBA Anwalt der Staatsanwaltschaft:

  1. In der Widerrufsbelehrung ist die Widerrufsfrist mit “2 Wochen” angegeben. Laut dominierender Rechtssprechung gilt bei eBay jedoch eine Frist von einem Monat.
  2. Die Staatsanwaltschaft erklärt, diese Frist beginne “frühestens mit Erhalt dieser Belehrung”. Doch Urteilen zufolge entspricht ein Text auf einer Internetseite nicht der gesetzlich vorgeschriebenen Textform. EBay-Händler müssen die Widerrufsbelehrung zum Beispiel per E-Mail versenden.

Die Widerrufsbelehrung wird natürlich gleich geändert und ein Schreiben trudelt beim Anwalt der IEBA ein. Die Staatsanwaltschaft sei noch unerfahren als ebay Händler. Sie habe sich auf den Mustertext verlassen ohne die Besonderheiten des Fernabsatzgesetzes zu beachten. Man möge doch bitte die Abmahnung fallen lassen. Dem kam die IEBA natürlich nach, den es ging hier nicht um Geldmacherei sondern um den Protest an solchen Gesetzen und den damit verbunden Abmahnwellen, an denen nur skrupellose Anwälte Geld verdienen.

Auf die mangelnde Erfahrung kann sich der “normalo” ebay-Händler aber nicht berufen, wenn er für mehrere tausend EUR abgemahnt wird. Für ihn heißt es dann zahlen oder Prozess riskieren. Der Ausgang ist mehr als ungewiss, denn eindeutige oder sinnvolle Richtlinien und Gesetze gibt es im E-Commerce Bereich wenige.

Schönes Wochenende

Quelle: Spiegel Netzwelt.

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Eine Antwort zu “Justiz kann die eigenen Gesetze nicht einhalten”

  1. [...] Das Bundesjustizministerium hat eine neue Mustervorlage der Widerrufsbelehrung für den Onlinehandel herausgegeben. Nachdem jahrelang ebay-Händler und Online-Shop Betreiber abgemahnt wurden, weil sie diese Mustervorlage verwendet haben. Wir berichteten darüber, dass selbst die Magdeburger Staatsanwaltschaft aufgrund dieser Belehru…. [...]

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