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Neue Mustervorlage für Widerrufsbelehrung Onlinehandel

Das Bundesjustizministerium hat eine neue Mustervorlage der Widerrufsbelehrung für den Onlinehandel herausgegeben. Nachdem jahrelang ebay-Händler und Online-Shop Betreiber abgemahnt wurden, weil sie diese Mustervorlage verwendet haben. Wir berichteten darüber, dass selbst die Magdeburger Staatsanwaltschaft aufgrund dieser Belehrung abgemaht wurde.

Nach 5 Jahren in denen es zahlreiche Abmahnungen und heftige Kritik gab, wurde das rechtswidrige Werk endlich überarbeitet. Zum 1. April tritt die “Dritte Verordnung zur Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung” in Kraft. Aber nach Erleichterung für Online-Händler sieht es noch nicht aus, da es bisher noch eine Verordnung ist und somit von Gerichten als rechtswidrig eingestuft werden kann. Kritiker wünschen sich deshalb die Umwandlung in ein Gesetz. Zum Glück ist die Widerrufsbelehrung nun keine 4 DIN-A4 Seiten mehr lang wie eine vorheriger Entwurf.

Im Zweifel bleibt Online-Händler immer noch der Gang zu einer Rechtsberatung. Wer mehr darüber erfahren möchte kann sich den Artikel auf e-recht24.de durchlesen:
http://www.e-recht24.de/news/ecommerce/782.html
Oder den heise.de Artikel aufrufen:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/104971/

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Eine Antwort zu “Neue Mustervorlage für Widerrufsbelehrung Onlinehandel”

  1. Sabrina sagt:

    Gute Anmerkungen und Hilfen zur neuen Widerrufsbelehrung habe ich auch hier gefunden: http://www.ratgeberrecht.eu/wettbewerbsrecht-aktuell/neue-widerrufsbelehrung-2010.html

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