Das Bundesjustizministerium hat einen Leitfaden für die Anbieterkennzeichnung auf Internetseiten veröffentlicht. Machen sagen auch Impressum dazu. Das Wichtigste vorneweg: Rechtssicherheit gibt es nicht. Denn gleich zu Anfang wird man darauf hingewiesen:
Der Leitfaden soll Ihnen dabei als Orientierungshilfe dienen, rechtsverbindlich ist er nicht.
Es ist also eher eine Annäherung an einfach verständliche Regeln, die man sich doch schon so lange im Rechtsgebiet Internet wünscht.
Die Impressumspflicht gilt nur für Gewerbetreibende. Rein private Webseiten brauchen meines Wissen nach kein Impressum. Schaltet aber jemand auf seiner privaten Webseite AdSense anzeigen oder macht auf andere Weise sein Geld damit, sieht die Sache schon ganz anders aus. Zitat:
Die Anbieterkennzeichnungspflicht muss praktisch von jedem, der ein Online-Angebot bereithält, erfüllt werden.
Etwas anderes gilt nur bei Angeboten, die ausschließlich privaten oder familiären Zwecken dienen und die keine Auswirkung auf den Markt haben. Im Zweifel sollten Sie davon ausgehen, dass die Anbieterkennzeichnungspflicht besteht.
Wenn das Bundesjustizministerium schon keinen rechtssicheren Leitfaden zusammenstellen kann, ist es dieser Blogeintrag mit Sicherheit auch nicht, aber ich versuche mal das Wichtigste zusammenzufassen.
Grundangaben für juristische Personen
- Vollständig ausgeschriebener Firmenname (Postfach reicht nicht)
- Vertretungsberechtigter
- Kontaktinformationen mit mindestens einer Telefonnummer und E-Mail Adresse
- Umsatzsteueridentifikationsnummer falls vorhanden
Grundangaben für natürliche Personen
- Vorname und Familienname
- vollständige (landungsfähige) Postanschrift
- Kontaktinformationen mit mindestens einer Telefonnummer und E-Mail Adresse
Für einige Dienstleister und Branchen gelten noch weitere Richtlinien, die in PDF Form zusammengefasst wurden.
Gerüchteküchevernichter 1: “Kontakt” reicht als Linktext zum Impressum aus. Auch reicht es aus, wenn das Impressum über 2 Klicks von jeder Seite aus zu erreichen ist. Wer sicher gehen will, nennt es eben Impressum und setzt einen Link auf jede Seite. Zitat:
Bleiben Sie im Zweifel also bei den klassischen Bezeichnungen und bringen Sie die Links deutlich sichtbar an.
Gerüchteküchevernichter 2: Ich hab da nichts von Disclaimern gelesen. Siehe auch Sinn und Unsinn von Disclaimern.
Ich selber nutze immer diesen Leitfaden zur Erstellung eines Impressums.
via: Jemand der Anwälte in Vulkane wirft.
Tags: Disclaimer, Impressum, Recht, Telemediengesetz




















[...] alle Seiten sollten ein Impressum haben, auch wenn sie nicht geschäftsmäßig sind. Um allein dieses Wissen zu erlangen, habe ich 2 Semester Internetrecht studieren müssen (und gleich fast alles wieder [...]
Wie schon an anderer Stelle angemerkt: diesen Leitfaden sollte sich mal unser Bundestagspräsident zu Gemüte führen …
Siehe http://www.assoziations-blaster.de/blast/Norbert-Lammert.1.html
Ich bin ja insbesondere bei privaten Websites sehr skeptisch bezüglich Impressumspflicht; aber von jemandem in dieser position erwarte ich, dass er sich an Gesetze hält bzw. dass er Leute hat, die ihn entsprechend beraten…
Das zeigt aber auch wie stark der Bedarf an einfachen Richtlinien ist. Mir ist es ja prinzipiell egal, wenn jemand kein Impressum hat, dann kaufe ich einfach nicht bei dem, da es mir zwielichtig vorkommt. Fragt sich nur wie viele Leute vor einem Erstkauf ins Impressum schauen. Aber selbst solch ein Blick schützt oftmals nicht vor Schaden.
Dem Gesetzgeber fehlt also salopp ausgedrückt der Durchblick im Internet. Vielleicht müssen wir da eine Generation abwarten um Gesetze zu erhalten die nah an der Realität sind.
[...] hat bei mark-up einen interessanten Artikel zum neuen Leitfaden des Justizmineriums geschrieben. Inkl. Tipps, UseCases und Best [...]
Ist ja fast lustig. Du schreibst hier zum Thema Impressum und schaut man in deines, liest man “gemäß § 10 Absatz 3 MDStV”. Und den gibt es seit April 2007 schon nicht mehr.
PS: Die Juristen scheinen sich bei privaten und familiären Webseiten/Blog auf folgende Empfehlung geeinigt zu haben: Jede Webseite/Blog, die für Jedermann zugänglich ist, ist öffentlich, also nicht mehr privat und familiär. Das ist nur dann der Fall, wenn ein Zugang zur Webseite/Blog per Benutzername und Passwort geschützt ist.
MfG
Lutz Nelde
Vielen Dank für den Hinweis und die Ergänzung. Gerade in Bezug auf private Webseiten. Denke dass in diesem Bereich die Kläger (Abmahnanwälte) nicht so sehr unterwegs sind wie im B2B Sektor und ein fehlerhaftes Impressum nicht so sehr beachtet wird.