Das Bundesjustizministerium hat einen Leitfaden für die Anbieterkennzeichnung auf Internetseiten veröffentlicht. Machen sagen auch Impressum dazu. Das Wichtigste vorneweg: Rechtssicherheit gibt es nicht. Denn gleich zu Anfang wird man darauf hingewiesen:
Der Leitfaden soll Ihnen dabei als Orientierungshilfe dienen, rechtsverbindlich ist er nicht.
Es ist also eher eine Annäherung an einfach verständliche Regeln, die man sich doch schon so lange im Rechtsgebiet Internet wünscht.

