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	<title>mark-up Service Blog &#187; Telemediengesetz</title>
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	<description>Informationen, zusammengestellt für Agenturkunden und Webmaster</description>
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		<title>Leitfaden f&#252;r Impressum von Justizministerium</title>
		<link>http://www.mark-up.de/blog/2008/10/07/leitfaden-fuer-impressum-von-justizministerium/</link>
		<comments>http://www.mark-up.de/blog/2008/10/07/leitfaden-fuer-impressum-von-justizministerium/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 07 Oct 2008 16:26:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Hanta Seewald</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Telemediengesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Disclaimer]]></category>
		<category><![CDATA[Impressum]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Bundesjustizministerium hat einen Leitfaden f&#252;r die Anbieterkennzeichnung auf Internetseiten ver&#246;ffentlicht. Machen sagen auch Impressum dazu. Das Wichtigste vorneweg: Rechtssicherheit gibt es nicht. Denn gleich zu Anfang wird man darauf hingewiesen:
Der Leitfaden soll Ihnen dabei als Orientierungshilfe dienen, rechtsverbindlich ist er nicht.
Es ist also eher eine Ann&#228;herung an einfach verst&#228;ndliche Regeln, die man sich doch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundesjustizministerium hat einen <a href="http://bmj.de/musterimpressum" target="_blank">Leitfaden f&#252;r die Anbieterkennzeichnung</a> auf Internetseiten ver&#246;ffentlicht. Machen sagen auch Impressum dazu. Das Wichtigste vorneweg: Rechtssicherheit gibt es nicht. Denn gleich zu Anfang wird man darauf hingewiesen:</p>
<blockquote><p>Der Leitfaden soll Ihnen dabei als Orientierungshilfe dienen, rechtsverbindlich ist er nicht.</p></blockquote>
<p>Es ist also eher eine Ann&#228;herung an einfach verst&#228;ndliche Regeln, die man sich doch schon so lange im Rechtsgebiet Internet w&#252;nscht.</p>
<p><span id="more-63"></span></p>
<p>Die Impressumspflicht gilt nur f&#252;r Gewerbetreibende. Rein private Webseiten brauchen meines Wissen nach kein Impressum. Schaltet aber jemand auf seiner privaten Webseite AdSense anzeigen oder macht auf andere Weise sein Geld damit, sieht die Sache schon ganz anders aus. Zitat:</p>
<blockquote><p>Die Anbieterkennzeichnungspflicht muss praktisch von jedem, der ein Online-Angebot bereith&#228;lt, erf&#252;llt werden.<br />
Etwas anderes gilt nur bei Angeboten, die ausschlie&#223;lich privaten oder famili&#228;ren Zwecken dienen und die keine Auswirkung auf den Markt haben. Im Zweifel sollten Sie davon ausgehen, dass die Anbieterkennzeichnungspflicht besteht.</p></blockquote>
<p>Wenn das Bundesjustizministerium schon keinen rechtssicheren Leitfaden zusammenstellen kann, ist es dieser Blogeintrag mit Sicherheit auch nicht, aber ich versuche mal das Wichtigste zusammenzufassen.</p>
<p><strong>Grundangaben f&#252;r juristische Personen</strong></p>
<ol>
<li>Vollst&#228;ndig ausgeschriebener Firmenname (Postfach reicht nicht)</li>
<li>Vertretungsberechtigter</li>
<li>Kontaktinformationen mit mindestens einer Telefonnummer und E-Mail Adresse</li>
<li>Umsatzsteueridentifikationsnummer falls vorhanden</li>
</ol>
<p><strong>Grundangaben f&#252;r nat&#252;rliche Personen</strong></p>
<ol>
<li>Vorname und Familienname</li>
<li>vollst&#228;ndige (landungsf&#228;hige) Postanschrift</li>
<li>Kontaktinformationen mit mindestens einer Telefonnummer und E-Mail Adresse</li>
</ol>
<p>F&#252;r einige Dienstleister und Branchen gelten noch weitere Richtlinien, die in PDF Form zusammengefasst wurden.</p>
<p><strong>Ger&#252;chtek&#252;chevernichter 1</strong>: &#8220;Kontakt&#8221; reicht als Linktext zum Impressum aus. Auch reicht es aus, wenn das Impressum &#252;ber 2 Klicks von jeder Seite aus zu erreichen ist. Wer sicher gehen will, nennt es eben Impressum und setzt einen Link auf jede Seite. Zitat:</p>
<blockquote><p>Bleiben Sie im Zweifel also bei den klassischen Bezeichnungen und bringen Sie die Links deutlich sichtbar an.</p></blockquote>
<p><strong>Ger&#252;chtek&#252;chevernichter 2</strong>: Ich hab da nichts von Disclaimern gelesen. Siehe auch <a href="http://www.mark-up.de/blog/2007/02/23/sinn-und-unsinn-von-disclaimern/">Sinn und Unsinn von Disclaimern.</a></p>
<p>Ich selber nutze immer diesen <a href="http://www.digi-info.de/de/netlaw/webimpressum/assistent.php" target="_blank">Leitfaden zur Erstellung eines Impressums</a>.</p>
<p><em>via: <a href="http://www.anwaelte-in-vulkane-werfen.de/740/bundesjustizministerium-veroeffentlicht-impressumsleitfaden/" target="_blank">Jemand der Anw&#228;lte in Vulkane wirft</a>.</em></p>
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		</item>
		<item>
		<title>neues Telemediengesetz sorgt f&#252;r Verwirrung</title>
		<link>http://www.mark-up.de/blog/2007/02/23/neues-telemediengesetz-sorgt-fur-verwirrung/</link>
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		<pubDate>Fri, 23 Feb 2007 10:04:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Hanta Seewald</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Telemediengesetz]]></category>

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		<description><![CDATA[In einem Artikel vom 30.01.2007 bei heise.de sorgten einige Behauptungen f&#252;r Verwirrung. Mittlerweile hat heise.de die Behauptungen f&#252;r schlichtweg falsch erkl&#228;rt. Es ging dabei um Datenschutzbestimmungen auf Webseiten und eine bef&#252;rchtete Abmahnwelle. Fakt ist, dass bestehende Datenschutzbestimmungen nicht ge&#228;ndert werden m&#252;ssen, sofern Sie auch dem alten Telemediengesetz entsprochen haben.
Webseiten die bisher keine Datenschutzerkl&#228;rung brauchten, k&#246;nnen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In einem <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/84500" title="Originalartikel bei heise.de" target="_blank">Artikel vom 30.01.2007 bei heise.de</a> sorgten einige Behauptungen f&#252;r Verwirrung. Mittlerweile hat heise.de die Behauptungen f&#252;r schlichtweg falsch erkl&#228;rt. Es ging dabei um Datenschutzbestimmungen auf Webseiten und eine bef&#252;rchtete Abmahnwelle. <span id="more-14"></span>Fakt ist, dass bestehende Datenschutzbestimmungen nicht ge&#228;ndert werden m&#252;ssen, sofern Sie auch dem alten Telemediengesetz entsprochen haben.</p>
<p>Webseiten die bisher keine Datenschutzerkl&#228;rung brauchten, k&#246;nnen sich diese auch nach wie vor sparen, rein rechtlich gesehen. Als vertrauensbildende Ma&#223;nahme sicherlich nicht falsch.</p>
<p>Die Kanzlei Dr. Bahr hat eine sehr gute Zusammenstellung zum Thema Telemediengesetz ver&#246;ffentlicht, die ich allen Lesern ans Herz legen m&#246;chte. Einfach geschrieben und gut strukturiert. Nehmen Sie sich die Zeit:<br />
<a href="http://www.telemedien-und-recht.de/" title="13 Fragen zum Telemediengesetz" target="_blank">13 Fragen zum Telemediengesetz</a></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Keine mutma&#223;liche Einwilligung bei E-Mail-Werbung</title>
		<link>http://www.mark-up.de/blog/2007/02/15/keine-mutmasliche-einwilligung-bei-e-mail-werbung/</link>
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		<pubDate>Thu, 15 Feb 2007 12:28:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Hanta Seewald</dc:creator>
				<category><![CDATA[E-Mail Marketing]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Telemediengesetz]]></category>
		<category><![CDATA[E-Mail]]></category>
		<category><![CDATA[Marketing]]></category>

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		<description><![CDATA[Bisher herschte der Irrglaube, dass man Gewerbetreibenden Werbe E-Mails senden konnte, falls ein Interesse bei dem Empf&#228;nger vermutet wird. Man also mit dieser Vermutung das Spam Verbot von 2004 umgeht. Mit seinem Urteil vom September 2006 (Az. 3 U 363/05) hat das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg diesem Irrglauben definitiv eine Absage erteilt.
Damit steht fest, dass Werbung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bisher herschte der Irrglaube, dass man Gewerbetreibenden Werbe E-Mails senden konnte, falls ein Interesse bei dem Empf&#228;nger vermutet wird. Man also mit dieser Vermutung das Spam Verbot von 2004 umgeht. Mit seinem <a href="http://www.miur.de/dok/519.html" target="_blank">Urteil</a> vom September 2006 (Az. 3 U 363/05) hat das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg diesem Irrglauben definitiv eine Absage erteilt.<span id="more-7"></span></p>
<p>Damit steht fest, dass Werbung via E-Mail als Spam gilt, falls der Empf&#228;nger keine vorherige Einwilligung zum Empfang gegeben hat.</p>
<p>Quelle: <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/84048/" title="Quelle: heise.de" target="_blank">http://www.heise.de/newsticker/meldung/84048/</a></p>
<p><strong>Weitere Richtlinien des neuen Telemediengesetzes</strong></p>
<p>Das neue Telemediengesetz (Inkrafttreten 1.03.2007) sieht vor, dass Werbe E-Mails anhand der Betreffzeile erkennbar sein m&#252;ssen. Eine Verschleierung des Absenders war bisher wettbewerbswidrig ist aber nach dem neuen Telemediengesetz eine Ordungswidrigkeit. <strong>Aus der Kopf- und Betreffzeile muss deutlich hervorgehen, dass es sich um eine Werbebotschaft handelt</strong>.</p>
<p>Lesen Sie auf den Seiten von <a href="http://www.mailenstein.de/mailenstein-news/news/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=75&amp;tx_ttnews%5BbackPid%5D=203&amp;cHash=26ef9a0246" target="_blank">mailenstein</a> weiter, wie sich diese &#196;nderungen auf Ihr E-Mail Marketing auswirken.</p>
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