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Mit ‘Recht’ getaggte Artikel

Leitfaden für Impressum von Justizministerium

Dienstag, 07. Oktober 2008

Das Bundesjustizministerium hat einen Leitfaden für die Anbieterkennzeichnung auf Internetseiten veröffentlicht. Machen sagen auch Impressum dazu. Das Wichtigste vorneweg: Rechtssicherheit gibt es nicht. Denn gleich zu Anfang wird man darauf hingewiesen:

Der Leitfaden soll Ihnen dabei als Orientierungshilfe dienen, rechtsverbindlich ist er nicht.

Es ist also eher eine Annäherung an einfach verständliche Regeln, die man sich doch schon so lange im Rechtsgebiet Internet wünscht.

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Neue Mustervorlage für Widerrufsbelehrung Onlinehandel

Donnerstag, 13. März 2008

Das Bundesjustizministerium hat eine neue Mustervorlage der Widerrufsbelehrung für den Onlinehandel herausgegeben. Nachdem jahrelang ebay-Händler und Online-Shop Betreiber abgemahnt wurden, weil sie diese Mustervorlage verwendet haben. Wir berichteten darüber, dass selbst die Magdeburger Staatsanwaltschaft aufgrund dieser Belehrung abgemaht wurde.

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eBook Kompendium zum Online Recht

Donnerstag, 04. Oktober 2007

Thomas Hoeren ist Jura Professor in Münster und hat sein Script zum Thema Online-Recht in der achten Auflage aktualisiert. Das beste daran ist die Tatsache das es kostenlos ist. Sicherlich ein ganz guter Ratgeber für die täglich auftauchenden Fragen im Bereich Internet Recht.
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Justiz kann die eigenen Gesetze nicht einhalten

Freitag, 28. September 2007

Wir haben hier bereits über die seltsamen Urteile zum Widerrufsrecht für gewerbliche Ebay Versteigerungen berichtet. Zusammengefasst geht es darum, dass eine im Angebotstext formulierte Widerrufsbelehrung nicht rechtsgültig ist, da sie nicht in schriftlicher Form zugestellt wurde. Also hat ein ebay Käufer bei einem Händler fast automatisch 4 Wochen Rückgaberecht. Über diese Abmahnfalle ist nun selbst die Justiz Sachsen Anhalt gestolpert.

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Teilnahme am Gewinnspiel ist kein Einverständnis zur Telefonwerbung

Donnerstag, 15. März 2007

Das Landgericht Düsseldorf hat am 7. März ein bis jetzt noch nicht rechtskräftiges Urteil gefällt, welches im Bereich des Direkt- und Telefonmarketing weitreichende Konsequenzen haben könnte. Der Beklagte Anbieter von Telefondienstleistungen hatte ein Drittes Unternehmen mit der Durchführung von Werbeanrufen beauftragt. Dieser Drittanbieter hatte eine Gewinnspielkarte des Klägers vorliegen auf welcher der Satz

Bitte informieren Sie mich über weitere Angebote und Gewinnmöglichkeiten per Telefon (gegebenenfalls streichen)

nicht durchgestrichen war. Also ging dieser Drittanbieter von einer Einverständniserklärung aus. (weiterlesen…)