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	<title>mark-up Service Blog &#187; Recht</title>
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	<description>Informationen, zusammengestellt für Agenturkunden und Webmaster</description>
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		<title>Leitfaden f&#252;r Impressum von Justizministerium</title>
		<link>http://www.mark-up.de/blog/2008/10/07/leitfaden-fuer-impressum-von-justizministerium/</link>
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		<pubDate>Tue, 07 Oct 2008 16:26:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Hanta Seewald</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Telemediengesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Disclaimer]]></category>
		<category><![CDATA[Impressum]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Bundesjustizministerium hat einen Leitfaden f&#252;r die Anbieterkennzeichnung auf Internetseiten ver&#246;ffentlicht. Machen sagen auch Impressum dazu. Das Wichtigste vorneweg: Rechtssicherheit gibt es nicht. Denn gleich zu Anfang wird man darauf hingewiesen:
Der Leitfaden soll Ihnen dabei als Orientierungshilfe dienen, rechtsverbindlich ist er nicht.
Es ist also eher eine Ann&#228;herung an einfach verst&#228;ndliche Regeln, die man sich doch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundesjustizministerium hat einen <a href="http://bmj.de/musterimpressum" target="_blank">Leitfaden f&#252;r die Anbieterkennzeichnung</a> auf Internetseiten ver&#246;ffentlicht. Machen sagen auch Impressum dazu. Das Wichtigste vorneweg: Rechtssicherheit gibt es nicht. Denn gleich zu Anfang wird man darauf hingewiesen:</p>
<blockquote><p>Der Leitfaden soll Ihnen dabei als Orientierungshilfe dienen, rechtsverbindlich ist er nicht.</p></blockquote>
<p>Es ist also eher eine Ann&#228;herung an einfach verst&#228;ndliche Regeln, die man sich doch schon so lange im Rechtsgebiet Internet w&#252;nscht.</p>
<p><span id="more-63"></span></p>
<p>Die Impressumspflicht gilt nur f&#252;r Gewerbetreibende. Rein private Webseiten brauchen meines Wissen nach kein Impressum. Schaltet aber jemand auf seiner privaten Webseite AdSense anzeigen oder macht auf andere Weise sein Geld damit, sieht die Sache schon ganz anders aus. Zitat:</p>
<blockquote><p>Die Anbieterkennzeichnungspflicht muss praktisch von jedem, der ein Online-Angebot bereith&#228;lt, erf&#252;llt werden.<br />
Etwas anderes gilt nur bei Angeboten, die ausschlie&#223;lich privaten oder famili&#228;ren Zwecken dienen und die keine Auswirkung auf den Markt haben. Im Zweifel sollten Sie davon ausgehen, dass die Anbieterkennzeichnungspflicht besteht.</p></blockquote>
<p>Wenn das Bundesjustizministerium schon keinen rechtssicheren Leitfaden zusammenstellen kann, ist es dieser Blogeintrag mit Sicherheit auch nicht, aber ich versuche mal das Wichtigste zusammenzufassen.</p>
<p><strong>Grundangaben f&#252;r juristische Personen</strong></p>
<ol>
<li>Vollst&#228;ndig ausgeschriebener Firmenname (Postfach reicht nicht)</li>
<li>Vertretungsberechtigter</li>
<li>Kontaktinformationen mit mindestens einer Telefonnummer und E-Mail Adresse</li>
<li>Umsatzsteueridentifikationsnummer falls vorhanden</li>
</ol>
<p><strong>Grundangaben f&#252;r nat&#252;rliche Personen</strong></p>
<ol>
<li>Vorname und Familienname</li>
<li>vollst&#228;ndige (landungsf&#228;hige) Postanschrift</li>
<li>Kontaktinformationen mit mindestens einer Telefonnummer und E-Mail Adresse</li>
</ol>
<p>F&#252;r einige Dienstleister und Branchen gelten noch weitere Richtlinien, die in PDF Form zusammengefasst wurden.</p>
<p><strong>Ger&#252;chtek&#252;chevernichter 1</strong>: &#8220;Kontakt&#8221; reicht als Linktext zum Impressum aus. Auch reicht es aus, wenn das Impressum &#252;ber 2 Klicks von jeder Seite aus zu erreichen ist. Wer sicher gehen will, nennt es eben Impressum und setzt einen Link auf jede Seite. Zitat:</p>
<blockquote><p>Bleiben Sie im Zweifel also bei den klassischen Bezeichnungen und bringen Sie die Links deutlich sichtbar an.</p></blockquote>
<p><strong>Ger&#252;chtek&#252;chevernichter 2</strong>: Ich hab da nichts von Disclaimern gelesen. Siehe auch <a href="http://www.mark-up.de/blog/2007/02/23/sinn-und-unsinn-von-disclaimern/">Sinn und Unsinn von Disclaimern.</a></p>
<p>Ich selber nutze immer diesen <a href="http://www.digi-info.de/de/netlaw/webimpressum/assistent.php" target="_blank">Leitfaden zur Erstellung eines Impressums</a>.</p>
<p><em>via: <a href="http://www.anwaelte-in-vulkane-werfen.de/740/bundesjustizministerium-veroeffentlicht-impressumsleitfaden/" target="_blank">Jemand der Anw&#228;lte in Vulkane wirft</a>.</em></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Neue Mustervorlage f&#252;r Widerrufsbelehrung Onlinehandel</title>
		<link>http://www.mark-up.de/blog/2008/03/13/neue-mustervorlage-fuer-widerrufsbelehrung-onlinehandel/</link>
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		<pubDate>Thu, 13 Mar 2008 10:17:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Hanta Seewald</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Widerrufsbelehrung]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Bundesjustizministerium hat eine neue Mustervorlage der Widerrufsbelehrung f&#252;r den Onlinehandel herausgegeben. Nachdem jahrelang ebay-H&#228;ndler und Online-Shop Betreiber abgemahnt wurden, weil sie diese Mustervorlage verwendet haben. Wir berichteten dar&#252;ber, dass selbst die Magdeburger Staatsanwaltschaft aufgrund dieser Belehrung abgemaht wurde.

Nach 5 Jahren in denen es zahlreiche Abmahnungen und heftige Kritik gab, wurde das rechtswidrige Werk endlich [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundesjustizministerium hat eine neue Mustervorlage der Widerrufsbelehrung f&#252;r den Onlinehandel herausgegeben. Nachdem jahrelang ebay-H&#228;ndler und Online-Shop Betreiber abgemahnt wurden, weil sie diese Mustervorlage verwendet haben. <a href="http://www.mark-up.de/blog/2007/09/28/justiz-kann-die-eigenen-gesetze-nicht-einhalten/">Wir berichteten dar&#252;ber, dass selbst die Magdeburger Staatsanwaltschaft aufgrund dieser Belehrung abgemaht wurde</a>.</p>
<p><span id="more-36"></span></p>
<p>Nach 5 Jahren in denen es zahlreiche Abmahnungen und heftige Kritik gab, wurde das rechtswidrige Werk endlich &#252;berarbeitet. Zum 1. April tritt die &#8220;Dritte Verordnung zur &#196;nderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung&#8221; in Kraft. Aber nach Erleichterung f&#252;r Online-H&#228;ndler sieht es noch nicht aus, da es bisher noch eine Verordnung ist und somit von Gerichten als rechtswidrig eingestuft werden kann. Kritiker w&#252;nschen sich deshalb die Umwandlung in ein Gesetz. Zum Gl&#252;ck ist die Widerrufsbelehrung nun keine 4 DIN-A4 Seiten mehr lang wie eine vorheriger Entwurf.</p>
<p>Im Zweifel bleibt Online-H&#228;ndler immer noch der Gang zu einer Rechtsberatung. Wer mehr dar&#252;ber erfahren m&#246;chte kann sich den Artikel auf e-recht24.de durchlesen:<br />
<a href="http://www.e-recht24.de/news/ecommerce/782.html" target="_blank">http://www.e-recht24.de/news/ecommerce/782.html</a><br />
Oder den heise.de Artikel aufrufen:<br />
<a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/104971/" target="_blank">http://www.heise.de/newsticker/meldung/104971/</a></p>
<p class="anzeige"><a href="http://www.marionetten-spieler.de">Marionettentheater</a> Thomas Z&#252;rn (K&#252;nstlerisches Marionettentheater f&#252;r Kinder und Erwachsene)</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>eBook Kompendium zum Online Recht</title>
		<link>http://www.mark-up.de/blog/2007/10/04/ebook-kompendium-zum-online-recht/</link>
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		<pubDate>Thu, 04 Oct 2007 13:16:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Hanta Seewald</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Thomas Hoeren ist Jura Professor in M&#252;nster und hat sein Script zum Thema Online-Recht in der achten Auflage aktualisiert. Das beste daran ist die Tatsache das es kostenlos ist. Sicherlich ein ganz guter Ratgeber f&#252;r die t&#228;glich auftauchenden Fragen im Bereich Internet Recht.

Hier gehts zum Download.
Der &#220;bersicht halber hier die einzelnen Kapitel

Erstes Kapitel: Information und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Thomas Hoeren ist Jura Professor in M&#252;nster und hat sein Script zum Thema Online-Recht in der achten Auflage aktualisiert. Das beste daran ist die Tatsache das es kostenlos ist. Sicherlich ein ganz guter Ratgeber f&#252;r die t&#228;glich auftauchenden Fragen im Bereich Internet Recht.<br />
<span id="more-33"></span></p>
<p><a href="http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/materialien/Skript/skript_September2007.pdf">Hier gehts zum Download.</a></p>
<p>Der &#220;bersicht halber hier die einzelnen Kapitel</p>
<ul>
<li>Erstes Kapitel: Information und Recht – die Kernbegriffe</li>
<li>Zweites Kapitel: Rechtsprobleme beim Erwerb von Domains</li>
<li>Drittes Kapitel: Das Immaterialg&#252;terrecht</li>
<li>Viertes Kapitel: Online-Marketing: Werberechtliche Fragen</li>
<li>F&#252;nftes Kapitel: Der Vertragsschluss mit Kunden</li>
<li>Sechstes Kapitel: Datenschutzrecht</li>
<li>Siebtes Kapitel: Haftung von Online-Diensten</li>
<li>Achtes Kapitel: Die internationalen Aspekte des Internetrechts</li>
<li>Neuntes Kapitel: Internetstrafrecht</li>
<li>GESETZESMATERIALIEN</li>
<li>MUSTERVERTR&#196;GE</li>
</ul>
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		</item>
		<item>
		<title>Justiz kann die eigenen Gesetze nicht einhalten</title>
		<link>http://www.mark-up.de/blog/2007/09/28/justiz-kann-die-eigenen-gesetze-nicht-einhalten/</link>
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		<pubDate>Fri, 28 Sep 2007 14:31:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Hanta Seewald</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[ebay]]></category>
		<category><![CDATA[Widerrufsbelehrung]]></category>

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		<description><![CDATA[Wir haben hier bereits &#252;ber die seltsamen Urteile zum Widerrufsrecht f&#252;r gewerbliche Ebay Versteigerungen berichtet. Zusammengefasst geht es darum, dass eine im Angebotstext formulierte Widerrufsbelehrung nicht rechtsg&#252;ltig ist, da sie nicht in schriftlicher Form zugestellt wurde. Also hat ein ebay K&#228;ufer bei einem H&#228;ndler fast automatisch 4 Wochen R&#252;ckgaberecht. &#220;ber diese Abmahnfalle ist nun selbst [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wir haben hier bereits &#252;ber die seltsamen Urteile zum Widerrufsrecht f&#252;r gewerbliche Ebay Versteigerungen <a href="http://www.mark-up.de/blog/2007/03/08/urteil-ueber-widerrufsrecht-in-ebay-angeboten/" target="_blank">berichtet</a>. Zusammengefasst geht es darum, dass eine im Angebotstext formulierte Widerrufsbelehrung nicht rechtsg&#252;ltig ist, da sie nicht in schriftlicher Form zugestellt wurde. Also hat ein ebay K&#228;ufer bei einem H&#228;ndler fast automatisch 4 Wochen R&#252;ckgaberecht. &#220;ber diese Abmahnfalle ist nun selbst die Justiz Sachsen Anhalt gestolpert.</p>
<p><span id="more-31"></span>Die Landeskassen sollten unter anderem mit der <a href="http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&amp;item=190152559531" target="_blank">Versteigerung eines Ringes</a> durch die Magdeburger Staatsanwaltschaft, der von Drogengeldern gekauft wurde, aufgebessert werden. In den Angebotstext wurde die Widerrufsbelehrung aufgenommen wie sie f&#252;r nicht-private H&#228;ndler als Mustertext vom Bundesjustizministeriums h&#246;chstpers&#246;nlich vorgeschlagen wird.</p>
<p>Genau diese Widerrufsbelehrung wird aber von vielen Gerichten als gesetzeswidrig angesehen und wurde daher bereits viele Male abgemahnt. Die Juristen beim Verband der Internet-H&#228;ndler  <a href="http://www.ieba.de/" target="_blank">IEBA</a> (International E-Business Association) entdeckten die Auktion und schickten sogleich als Protestaktion eine Abmahnung an die Magdeburger Staatsanwaltschaft. Die IEBA setzt versucht schon lange auf die realit&#228;tsfernen und komplizierten Gesetze im E-Commerce Bereich hinzuweisen.</p>
<p>Folgende Vorw&#252;rfe macht der IEBA Anwalt der Staatsanwaltschaft:</p>
<blockquote>
<ol>
<li>In der Widerrufsbelehrung ist die Widerrufsfrist mit &#8220;2 Wochen&#8221; angegeben. Laut dominierender Rechtssprechung gilt bei eBay jedoch eine Frist von einem Monat.</li>
<li>Die Staatsanwaltschaft erkl&#228;rt, diese Frist beginne &#8220;fr&#252;hestens mit Erhalt dieser Belehrung&#8221;. Doch Urteilen zufolge entspricht ein Text auf einer Internetseite nicht der gesetzlich vorgeschriebenen Textform. EBay-H&#228;ndler m&#252;ssen die Widerrufsbelehrung zum Beispiel per E-Mail versenden.</li>
</ol>
</blockquote>
<p>Die Widerrufsbelehrung wird nat&#252;rlich gleich ge&#228;ndert und ein Schreiben trudelt beim Anwalt der IEBA ein. Die Staatsanwaltschaft sei noch unerfahren als ebay H&#228;ndler. Sie habe sich auf den Mustertext verlassen ohne die Besonderheiten des Fernabsatzgesetzes zu beachten. Man m&#246;ge doch bitte die Abmahnung fallen lassen. Dem kam die IEBA nat&#252;rlich nach, den es ging hier nicht um Geldmacherei sondern um den Protest an solchen Gesetzen und den damit verbunden Abmahnwellen, an denen nur skrupellose Anw&#228;lte Geld verdienen.</p>
<p>Auf die mangelnde Erfahrung kann sich der &#8220;normalo&#8221; ebay-H&#228;ndler aber nicht berufen, wenn er f&#252;r mehrere tausend EUR abgemahnt wird. F&#252;r ihn hei&#223;t es dann zahlen oder Prozess riskieren. Der Ausgang ist mehr als ungewiss, denn eindeutige oder sinnvolle Richtlinien und Gesetze gibt es im E-Commerce Bereich wenige.</p>
<p>Sch&#246;nes Wochenende</p>
<p>Quelle: <a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,507693,00.html" target="_blank">Spiegel Netzwelt</a>.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Teilnahme am Gewinnspiel ist kein Einverst&#228;ndnis zur Telefonwerbung</title>
		<link>http://www.mark-up.de/blog/2007/03/15/teilnahme-am-gewinnspiel-ist-kein-einverstaendnis-zur-telefonwerbung/</link>
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		<pubDate>Thu, 15 Mar 2007 09:33:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Hanta Seewald</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Telefonmarketing]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.mark-up.de/blog/2007/03/15/teilnahme-am-gewinnspiel-ist-kein-einverstaendnis-zur-telefonwerbung/</guid>
		<description><![CDATA[Das Landgericht D&#252;sseldorf hat am 7. M&#228;rz ein bis jetzt noch nicht rechtskr&#228;ftiges Urteil gef&#228;llt, welches im Bereich des Direkt- und Telefonmarketing weitreichende Konsequenzen haben k&#246;nnte. Der Beklagte Anbieter von Telefondienstleistungen hatte ein Drittes Unternehmen mit der Durchf&#252;hrung von Werbeanrufen beauftragt. Dieser Drittanbieter hatte eine Gewinnspielkarte des Kl&#228;gers vorliegen auf welcher der Satz
Bitte informieren Sie [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Landgericht D&#252;sseldorf hat am 7. M&#228;rz ein bis jetzt noch nicht rechtskr&#228;ftiges Urteil gef&#228;llt, welches im Bereich des Direkt- und Telefonmarketing weitreichende Konsequenzen haben k&#246;nnte. Der Beklagte Anbieter von Telefondienstleistungen hatte ein Drittes Unternehmen mit der Durchf&#252;hrung von Werbeanrufen beauftragt. Dieser Drittanbieter hatte eine Gewinnspielkarte des Kl&#228;gers vorliegen auf welcher der Satz</p>
<blockquote><p>Bitte informieren Sie mich &#252;ber weitere Angebote und Gewinnm&#246;glichkeiten per Telefon (gegebenenfalls streichen)</p></blockquote>
<p><strong> nicht</strong> durchgestrichen war. Also ging dieser Drittanbieter von einer Einverst&#228;ndniserkl&#228;rung aus.<span id="more-23"></span></p>
<p>Das Gericht entschied, dass solch eine Klausel bei Gewinnspielen keine allgemeing&#252;ltige Einverst&#228;ndniserkl&#228;rung zu Telefonwerbung sei. Ob diese Anrufe durch Drittanbieter oder selbst durchgef&#252;hrt werden spiele, mit Verweis auf vorherige Urteile, keine Rolle.</p>
<p>Zitat Urteilsbegr&#252;ndung:</p>
<blockquote><p>Die Gewinnspielkarte, die angeblich von Herrn X unterzeichnet worden ist, reicht unabh&#228;ngig vom Fehlen jeder Darlegung der n&#228;heren Umst&#228;nde des Zustandekommens jedenfalls nicht aus, um ein generelles Einverst&#228;ndnis mit Telefonanrufen zu Werbezwecken zum Ausdruck zu bringen.<br />
[...]<br />
Dem Verbraucher wird die m&#246;gliche Tragweite eines solchen Satzes ebenso wenig deutlich vor Augen gef&#252;hrt, wie der Beklagten und den von ihr beauftragten Unternehmen bekannt sein muss, dass es sich jedenfalls um &#8220;erschlichene&#8221; Einverst&#228;ndniserkl&#228;rungen handelt, aus denen keinerlei Rechte hergeleitet werden d&#252;rfen.</p></blockquote>
<p>Solch eine Entscheidung k&#246;nnte das Aus f&#252;r viele Adressdatenbanken im Bereich des Telefonmarketings sein. Wenn man den Gedanken ein wenig fort f&#252;hrt, hei&#223;t das sogar, dass jede Firma seine eigenen Zustimmungen zu Telefonanrufen sammeln muss. Vielleicht mit Vertretern, die von Haus zu Haus gehen und fragen: W&#252;rden Sie mir Ihre Telefonnummer geben, damit wir Sie in Zukunft &#252;ber Werbeaktionen informieren k&#246;nnen???</p>
<p>Warten wir also ab, denn das Urteil ist noch <strong>nicht rechtskr&#228;ftig</strong> und die Beklagte geht in Berufung. F&#252;r den Verbraucher in jedem von uns sind es jedenfalls gute Aussichten in Zukunft jegliche Werbeanrufer zu verklagen und gleichzeitig bei jedem Gewinnspiel teilzunehmen.</p>
<p>Weiterlesen:<br />
<a title="Urteil" href="http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/duesseldorf/lg_duesseldorf/j2007/38_O_145_06urteil20070307.html" target="_blank">Link zum Urteil</a><br />
<a title="Artikel bei heise.de" href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/86749/" target="_blank">Weitere Zusammenfassung des Urteils bei heise.de</a></p>
<p class="anzeige">Es geht auch besser: <a title="teleorga B2B Telemarketing" href="http://www.telemarketing-services.de" target="_blank">Telemarketing</a> ist eines  der effektivsten Marketinginstrumente f&#252;r Ihre Produkte und Dienstleistungen.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>neues Telemediengesetz sorgt f&#252;r Verwirrung</title>
		<link>http://www.mark-up.de/blog/2007/02/23/neues-telemediengesetz-sorgt-fur-verwirrung/</link>
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		<pubDate>Fri, 23 Feb 2007 10:04:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Hanta Seewald</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Telemediengesetz]]></category>

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		<description><![CDATA[In einem Artikel vom 30.01.2007 bei heise.de sorgten einige Behauptungen f&#252;r Verwirrung. Mittlerweile hat heise.de die Behauptungen f&#252;r schlichtweg falsch erkl&#228;rt. Es ging dabei um Datenschutzbestimmungen auf Webseiten und eine bef&#252;rchtete Abmahnwelle. Fakt ist, dass bestehende Datenschutzbestimmungen nicht ge&#228;ndert werden m&#252;ssen, sofern Sie auch dem alten Telemediengesetz entsprochen haben.
Webseiten die bisher keine Datenschutzerkl&#228;rung brauchten, k&#246;nnen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In einem <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/84500" title="Originalartikel bei heise.de" target="_blank">Artikel vom 30.01.2007 bei heise.de</a> sorgten einige Behauptungen f&#252;r Verwirrung. Mittlerweile hat heise.de die Behauptungen f&#252;r schlichtweg falsch erkl&#228;rt. Es ging dabei um Datenschutzbestimmungen auf Webseiten und eine bef&#252;rchtete Abmahnwelle. <span id="more-14"></span>Fakt ist, dass bestehende Datenschutzbestimmungen nicht ge&#228;ndert werden m&#252;ssen, sofern Sie auch dem alten Telemediengesetz entsprochen haben.</p>
<p>Webseiten die bisher keine Datenschutzerkl&#228;rung brauchten, k&#246;nnen sich diese auch nach wie vor sparen, rein rechtlich gesehen. Als vertrauensbildende Ma&#223;nahme sicherlich nicht falsch.</p>
<p>Die Kanzlei Dr. Bahr hat eine sehr gute Zusammenstellung zum Thema Telemediengesetz ver&#246;ffentlicht, die ich allen Lesern ans Herz legen m&#246;chte. Einfach geschrieben und gut strukturiert. Nehmen Sie sich die Zeit:<br />
<a href="http://www.telemedien-und-recht.de/" title="13 Fragen zum Telemediengesetz" target="_blank">13 Fragen zum Telemediengesetz</a></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Keine mutma&#223;liche Einwilligung bei E-Mail-Werbung</title>
		<link>http://www.mark-up.de/blog/2007/02/15/keine-mutmasliche-einwilligung-bei-e-mail-werbung/</link>
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		<pubDate>Thu, 15 Feb 2007 12:28:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Hanta Seewald</dc:creator>
				<category><![CDATA[E-Mail Marketing]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Telemediengesetz]]></category>
		<category><![CDATA[E-Mail]]></category>
		<category><![CDATA[Marketing]]></category>

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		<description><![CDATA[Bisher herschte der Irrglaube, dass man Gewerbetreibenden Werbe E-Mails senden konnte, falls ein Interesse bei dem Empf&#228;nger vermutet wird. Man also mit dieser Vermutung das Spam Verbot von 2004 umgeht. Mit seinem Urteil vom September 2006 (Az. 3 U 363/05) hat das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg diesem Irrglauben definitiv eine Absage erteilt.
Damit steht fest, dass Werbung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bisher herschte der Irrglaube, dass man Gewerbetreibenden Werbe E-Mails senden konnte, falls ein Interesse bei dem Empf&#228;nger vermutet wird. Man also mit dieser Vermutung das Spam Verbot von 2004 umgeht. Mit seinem <a href="http://www.miur.de/dok/519.html" target="_blank">Urteil</a> vom September 2006 (Az. 3 U 363/05) hat das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg diesem Irrglauben definitiv eine Absage erteilt.<span id="more-7"></span></p>
<p>Damit steht fest, dass Werbung via E-Mail als Spam gilt, falls der Empf&#228;nger keine vorherige Einwilligung zum Empfang gegeben hat.</p>
<p>Quelle: <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/84048/" title="Quelle: heise.de" target="_blank">http://www.heise.de/newsticker/meldung/84048/</a></p>
<p><strong>Weitere Richtlinien des neuen Telemediengesetzes</strong></p>
<p>Das neue Telemediengesetz (Inkrafttreten 1.03.2007) sieht vor, dass Werbe E-Mails anhand der Betreffzeile erkennbar sein m&#252;ssen. Eine Verschleierung des Absenders war bisher wettbewerbswidrig ist aber nach dem neuen Telemediengesetz eine Ordungswidrigkeit. <strong>Aus der Kopf- und Betreffzeile muss deutlich hervorgehen, dass es sich um eine Werbebotschaft handelt</strong>.</p>
<p>Lesen Sie auf den Seiten von <a href="http://www.mailenstein.de/mailenstein-news/news/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=75&amp;tx_ttnews%5BbackPid%5D=203&amp;cHash=26ef9a0246" target="_blank">mailenstein</a> weiter, wie sich diese &#196;nderungen auf Ihr E-Mail Marketing auswirken.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Neue Richtlinien f&#252;r Gesch&#228;ftsbriefe</title>
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		<pubDate>Fri, 09 Feb 2007 15:54:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Hanta Seewald</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[E-Mail]]></category>

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		<description><![CDATA[Seit 10. November 2006 gelten neue Richtlinien f&#252;r Gesch&#228;ftsbriefe per E-Mail. Kurz gesagt alle Angaben auf Ihrem Briefpapier (meistens in der Fusszeile) m&#252;ssen nun in jeden Gesch&#228;ftbrief und dazu geh&#246;ren auch E-Mails. Ein Anhang in der E-Mail wir nicht gen&#252;gen, da dieser unter Umst&#228;nden nicht auf jedem System ge&#246;ffnet werden kann.
Bei Nichtbeachtung droht ein Zwangsgeld [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Seit 10. November 2006 gelten neue Richtlinien f&#252;r Gesch&#228;ftsbriefe per E-Mail. Kurz gesagt alle Angaben auf Ihrem Briefpapier (meistens in der Fusszeile) m&#252;ssen nun in jeden Gesch&#228;ftbrief und dazu geh&#246;ren auch E-Mails. Ein Anhang in der E-Mail wir nicht gen&#252;gen, da dieser unter Umst&#228;nden nicht auf jedem System ge&#246;ffnet werden kann.<span id="more-6"></span></p>
<p>Bei Nichtbeachtung droht ein Zwangsgeld von bis zu 5000 € und das Risiko einer Abmahnung durch Wettbewerber, wegen Versto&#223;es gegen das Wettbewerbsrecht. Dies ergibt sich unmittelbar aus dem ge&#228;nderten Wortlaut der Paragraphen 37a im <a href="http://bundesrecht.juris.de/hgb/__37a.html" target="_blank">Handelsgesetzbuch</a>, 80 Abs. 1 S. 1 im <a href="http://bundesrecht.juris.de/aktg/__80.html" target="_blank">Aktiengesetz</a> sowie 35a Abs. 1 S. 1 im <a href="http://bundesrecht.juris.de/gmbhg/__35a.html" target="_blank">GmbH-Gesetz</a>.</p>
<p>Eine gute Zusammenfassung, was in Ihren Gesch&#228;ftsbrief muss, finden Sie auf den Seiten der <a href="http://www.hk24.de/produktmarken/recht_und_fair_play/allgemeine_rechtsauskuenfte/recht_der_unternehmensgruendung/pflichtangaben_briefe.jsp" title="Handelkammer Hamburg" target="_blank">Handelskammer Hamburg</a>.</p>
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